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Spenden

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie Kindern und Jugendlichen unvergessliche Ferien im TSG-Jugendzeltlager Behrensdorf. Jeder Beitrag fließt zu 100 % in die Weiterentwicklung unseres Zeltlagers – sei es für neue Spiel- und Freizeitangebote, wichtige Anschaffungen oder die Verschönerung des Geländes. Gemeinsam schaffen wir einen Ort, an dem Freundschaften entstehen, Abenteuer erlebt werden und Erinnerungen fürs Leben bleiben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung. Tragen Sie dafür bitte Ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck ein.


So können Sie spenden

Kontoinhaber: Turn- und Sportgemeinschaft Bergedorf von 1860 e.V.
IBAN: DE91201901090084440301
BIC: GENODEF1HH4


Danke für Ihre Unterstützung!

Mit Ihrer Hilfe machen Sie viele großartige Projekte möglich!
Gemeinsam schaffen wir etwas, das bleibt.

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Aktuelle Projekte

– finanzielle Unterstützung für den Ausbau des Spielplatzes im Zeltlager

– Anschaffung eines Pavillons für den Grillplatz

– Anschaffung Schließfächer mit Ladefunktion

Umgesetzte Projekte

– Anschaffung einer neuen Slip and Slide Plane

– Neugestaltung und Ausbau des Grillplatzes inklusive gemauertem Tresen zur Aufbewahrung von Equipment

Grundsätze zur finanziellen Unterstützung durch den Förderverein
1. Finanzierungsgrundsatz:
Der Förderverein finanziert ausschließlich Anschaffungen, die grundsätzlich allen Teilnehmern im Zeltlager zugutekommen und für die Freizeitgestaltung genutzt werden können. Investitionen in sanitäre Anlagen, Küchenequipment oder vergleichbare Bereiche fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fördervereins und werden dementsprechend nicht unterstützt.
2. Beschlussfähigkeit und Abstimmungen:
Die Versammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmfähigen Mitglieder gefasst.
3. Übertragung des Stimmrechts:
Sollte ein Mitglied am vereinbarten Termin verhindert sein, kann es sein Stimmrecht schriftlich auf ein anderes, anwesendes Mitglied übertragen. Dabei ist jedoch festgelegt, dass ein Mitglied zu keiner Zeit mehr als drei Stimmen auf sich vereinen darf, einschließlich der eigenen Stimme.
4. Anträge für Anschaffungen:
Vorschläge zur Anschaffung sind nur dann abstimmungsfähig, wenn sie von einem Angebot oder einem detaillierten Kostenrahmen begleitet werden, der das Projekt umfasst.

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