Initiative Transparente Zivilgesellschaft  

Wir verpflichten uns zur Transparenz, denn wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:

  • Was die Organisation tut,
  • woher die Mittel stammen,
  • wie sie verwendet werden und
  • wer die Entscheidungsträger sind.  
  1. Anschrift:
    Turn- und Sportgemeinschaft Bergedorf von 1860 e.V.
    Billwerder Billdeich 607
    21033 Hamburg

  2. Zur Satzung

  3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt: 11.02.2020

  4. Zu Aufsichtsrat und Vorstand

  5. Bericht über die Tätigkeiten der TSG
    zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

  6. Personalstruktur:
    – Hauptberuflichen Arbeitnehmer: 150
    – Honorarkräfte: 200
    – Geringfügig Beschäftigte: 50
    – Freiwilligendienstleistende: 15

  7. Mittelherkunft:
    Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung

  8. Mittelverwendung:
    Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
    mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

    HSD (?)

  10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.  
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