TSg Bergedorf
Good Governance
Good Governance in der TSG
Wo Menschen zusammenkommen, gibt es Fehlverhalten. Unser Ziel ist es, Verhalten, das Menschen verletzt oder der TSG Bergedorf als Institution schadet, zu vereiteln und einzugreifen, wenn es dennoch zu Fehlverhalten kommt.
Das erfordert ethisch-moralisch einwandfreies Handeln aller in der TSG Tätigen: Von Führungskräften, Mitarbeitenden, Funktionären, Übungsleiter*innen, jedem einzelnen Mitglied.
Als Kompass und Maßstab haben wir Verhaltensrichtlinien und Verfahren zum Umgang bei Verstößen gegen diese Richtlinien erstellt, die für alle in der TSG bindend sind. In diesen bekennen wir uns zu den folgenden Handlungsleitlinien:
– Wir handeln stets respektvoll und wertschätzend.
– Wir dulden keinerlei Diskriminierung und Belästigung.
– Wir tolerieren keine Form von Gewalt.
– Wir schützen die körperliche und psychische Unversehrtheit
– Wir handeln und entscheiden frei von persönlichen Interessen.
– Wir lassen keine unangemessene Beeinflussung (in Form von Bestechung oder Korruption) zu.
– Wir gehen mit den Ressourcen der TSG sorgsam und umsichtig um.
– Wir pflegen einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen und menschlichen Ressourcen.
– Wir achten Persönlichkeitsrechte und schützen persönliche Daten.
– Wir benennen und sanktionieren bekanntes Fehlverhalten.
Das gesamte Konzept inklusive Verhaltensrichtlinien und Vorgehen bei Verdachtsfällen findet sich hier!
Meldung
Alle in der TSG haupt- und ehrenamtlich Tätigen sind aufgefordert, ihnen bekannte Anhaltspunkte auf einen Verstoß gegen die Good Governance-Grundsätze zu melden. Eine Meldung kann mündlich oder schriftlich, offen oder anonym erfolgen und an folgende Personen gerichtet werden:
– an die Ombudsperson
– an die Abteilungsleitung
– an die*den Good Governance-Beauftragte*n (sofern benannt)
– an die*den direkte*n Vorgesetzte*n
– an die Personalabteilung
– an das Referat Sport & Jugend
– an den Vorstand
Bei diesem Personenkreis eingehende Information werden vertraulich behandelt. Hinweisgebende werden wegen ihrer Meldung keinerlei Nachteile erleiden, unabhängig davon, ob sich die Information letztlich als wahr erweisen sollte oder nicht, es sei denn, es liegt eine vorsätzlich falsche Anschuldigung vor.
Alle bei den Hinweisstellen eingehenden Hinweise werden – wenn nicht direkt bei ihr eingegangen – an die Ombudsperson übermittelt. Bei einem offenen Hinweis erfolgt die Weitergabe nur dann offen, wenn der*die Hinweisgeber*in mit der Weitergabe des Hinweises bzw. der persönlichen Daten ein-verstanden ist. Alle eingehenden Hinweise werden von der Ombudsperson in geeigneter Form dokumentiert.
Unabhängige Ombudsperson
Roland von Loßberg
Kontakt bei Fragen rund um das Thema Good Governance oder für Hinweis auf Fehlverhalten