TSG Bergedorf
Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die TSG Bergedorf von 1860 e.V. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website www.tsg-bergedorf.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.tsg-bergedorf.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Buttons: Einige Buttons haben noch nicht die entsprechende Größe. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
- Kontraste: Einige Kontraste in der Navigation und im Header-Bereich und bei Einstiegs-Kacheln sind noch nicht barrierefrei darstellbar. Wir überarbeiten gerade das Design dieser Elemente.
- Animationen: Einige Mouse-Over-Effekte und Effekte von Slidern und der Darstellung von sonstigen Elementen sind noch nicht barrierefrei darstellbar. Wir arbeiten gerade an einer barrierefreien Darstellung
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben noch keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
- PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
- Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln und/oder Audiodeskriptionen zu versehen.
- Barrierefreie Navigation: Die Seite ist noch nicht komplett barrierefrei navigierbar. Wir arbeiten noch an der Umstellung der Navigation.
Aufgrund der hohen Anzahl von Seiten und Seitenelementen der Website stellt die Umstellung eine enorme zusätzliche zeitliche Belastung unserer Mitarbeiter und einen hohen Kostenaufwand dar. Wir arbeiten jedoch fortwährend an der Implementierung aller noch ausstehender Maßnahmen.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
- Videos: Die Einbindung von Gebärdensprache in unseren Videos ist Stand heute aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht möglich.
3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- In einigen Bereichen verweisen wir über Verlinkungen auf Drittseiten oder haben Inhalte von Seiten Dritter in unsere Website mittels iframe eingebunden. Seiten Dritter fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- Im Bereich der Mitgliedsantragsstellung, der News und der Unterseiten der Sportarten arbeiten wir mit Drittsystemen. Da diese Anwendungen schon vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Einsatz waren, hat der Gesetzgeber hier eine erweiterte Frist (28. Juni 2030) ausgesprochen. Dies betrifft die Systeme «Kurabo» und «Yolawo». Es wäre wirtschaftlich nicht tragbar, anstelle dieser Drittsysteme eigene Funktionalitäten programmieren zu lassen.
Sollten Sie daher bei einem dieser Bereich nicht weiterkommen, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Marketing-Abteilung wenden:
Julian Domsch (Abteilung Marketing)
julian_domsch@tsg-bergedorf.de
Tel: 040 40 11 36-333
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Bitte teilen Sie uns mit, wo genau auf welcher Seite und an welcher Stelle Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.
Zuständig für die laufende Optimierung unserer Website in Richtung Barrierefreiheit ist:
Julian Domsch (Abteilung Marketing)
julian_domsch@tsg-bergedorf.de
Tel: 040 40 11 36-333
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie an den oben genannten Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website gestellt haben und innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle (Marktüberwachungsbehörde) wenden. Die Marktüberwachungsbehörde wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Der Gesetzgeber plant, eine bundesweite Marktüberwachungsbehörde einzurichten. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt und die Zuständigkeit liegt noch bei den Ländern.
Die Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit in Hamburg ist zum aktuellen Zeitpunkt noch im Aufbau. Anfragen können bis zur formellen Errichtung an die zuständige Stelle für Barrierefreiheit bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gerichtet werden:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration:
Kontakt: per E-Mail an schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage des Standes unseres Projekts zur Optimierung einer barrierearmen Website erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. Juni überprüft.