Über uns

Willkommen beim Förderverein des Jugendzeltlagers Behrensdorf!

Der Förderverein setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche unvergessliche Ferien im Zeltlager verbringen können. Unsere Mitglieder und Spender ermöglichen es, die Freizeitangebote und Ausstattungen des Lagers kontinuierlich zu verbessern. Alle gesammelten Mittel fließen ausschließlich in das Zeltlager und kommen direkt den Teilnehmern zugute.

Dank unserer Unterstützer konnten wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Neuanschaffungen realisieren. Es wurden zusätzliche Fußballtore aufgestellt und eine Hüpfburg beschafft. Tretboote mit Rutsche ergänzen das Freizeitangebot. Der Spielplatz wurde mit neuen Geräten ausgestattet. Die Tischtennisplatten sowie Kickertische, die das Programm bereichern sind bei den Teilnehmern sehr beliebt.

Unsere Arbeit ist nur dank der Unterstützung vieler Helfer möglich. Jeder, der unsere Begeisterung für das Jugendzeltlager teilt, ist herzlich eingeladen, Mitglied zu werden oder zu spenden. Gemeinsam schaffen wir einzigartige Ferienerlebnisse für Kinder und Jugendliche!“

Aktuelle Projekte

– finanzielle Unterstützung für den Ausbau des Spielplatzes im Zeltlager

– Anschaffung einer neuen Slip and Slide Plane

– Neugestaltung und Ausbau des Grillplatzes inklusive gemauertem Tresen zur Aufbewahrung von Equipment

Grundsätze

Grundsätze zur finanziellen Unterstützung durch den Förderverein
1. Finanzierungsgrundsatz: Der Förderverein finanziert ausschließlich Anschaffungen, die
grundsätzlich allen Teilnehmern im Zeltlager zugutekommen und für die Freizeitgestaltung genutzt
werden können. Investitionen in sanitäre Anlagen, Küchenequipment oder vergleichbare Bereiche
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fördervereins und werden dementsprechend nicht
unterstützt.
2. Beschlussfähigkeit und Abstimmungen: Die Versammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern
beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der stimmfähigen Mitglieder gefasst.
3. Übertragung des Stimmrechts: Sollte ein Mitglied am vereinbarten Termin verhindert sein, kann
es sein Stimmrecht schriftlich auf ein anderes, anwesendes Mitglied übertragen. Dabei ist jedoch
festgelegt, dass ein Mitglied zu keiner Zeit mehr als drei Stimmen auf sich vereinen darf,
einschließlich der eigenen Stimme.
4. Anträge für Anschaffungen: Vorschläge zur Anschaffung sind nur dann abstimmungsfähig, wenn
sie von einem Angebot oder einem detaillierten Kostenrahmen begleitet werden, der das Projekt
umfasst.

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