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Mitgliedsbeiträge

Unsere Beitragsstufen

ab dem 01.07.2026

* Ermäßigung für Kinder bis 18 Jahre, Azubis, Studenten, Integrationssport, Arbeitslose, Bundesfreiwilligendienstler nur auf Nachweis. Dieser muss unaufgefordert halbjährlich in Kopie Ende Juni & Dezember eingereicht werden.

Ermäßigung für Senioren: Liegt die monatliche Rente unter 1.200,- Euro, gilt der ermäßigte Beitrag gemäß Beitragsordnung. Liegt die monatliche Rente unter 900,- Euro, gilt der Sozialhilfebeitrag gemäß Beitragsordnung. Der entsprechende Rentennachweis muss einmalig in Kopie eingereicht werden und gilt dann unbefristet. 

Beitragsordnung (ab 01.07.2026)

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