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Gegen sexualisierte Gewalt

Die Vertrauenspersonen der TSG Bergedorf

Es wurden keine Ansprechpartner gefunden.

Erreichbarkeit

Bei allgemeinen Fragen zum Thema Kinderschutz, bei konkreten Verdachtsfällen oder bei einem mulmigen Bauchgefühl sind wir in der Regel montags bis freitags persönlich, schriftlich und telefonisch für Euch/Sie erreichbar.

In dringenden Fällen ist die 24h-Krisen-Hotline des Kinder- und Jugenddienstes Hamburg erreichbar unter:
(040) 428 15 32 00

Prävention sexualisierter Gewalt

TSG Bergedorf von 1860 e.V.

1. Ausgangssituation  

1.1  Sexuelle Gewalt gibt’s überall

Es ist bekannt, dass Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft Opfer sexueller Gewalt werden können. Es ist uns auch bekannt, dass Täter und Täterinnen meist strategisch vorgehen und sich bevorzugt überall dort aufhalten, wo sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können.

Ebenso verstärken sich sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen untereinander. Um Grenzen zu erkennen, benötigen sie unsere Hilfe und Unterstützung.

Aus diesem Grunde sollte das Thema „Sexualisierte Gewalt“ auch ein Thema für uns in der TSG Bergedorf sein.

1.2 Was ist überhaupt sexualisierte Gewalt?

In den weiteren Ausführungen sind als Täter nicht nur Erwachsene gemeint, auch Kinder und Jugendliche können Täter sein.

Mit sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem Jugendlichen entweder gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder den Jugendlichen aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.

Die Täter nutzen meist ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dabei werden Mädchen und Jungen zu allen vorstellbaren sexuellen Praktiken gezwungen.

Es ist erschreckend, wie oft sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft vorkommt. Statistiken zufolge erscheint es durchaus realistisch, dass in Deutschland etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zehnte bis zwölfte Junge sexuelle Gewalt erleben musste.

Der überwiegende Teil der Täter sind Männer, zunehmend wird jedoch deutlich, dass es auch weibliche Täterinnen gibt (es wird von einem Prozentsatz von ca. 10-15% ausgegangen). In den meisten Fällen geschieht sexuelle Gewalt nicht einmalig, meistens sind es Wiederholungstaten und die Täter meistens „Mehrfachtäter“, das heißt sie missbrauchen nicht nur ein Kind.

Auch sexuelle Übergriffe innerhalb einer Gruppe, unabhängig ob männlich oder weiblich, kommen in einer nicht unerheblichen Anzahl vor.

Sexuelle Gewalt durch fremde Personen ist im Verhältnis eher selten. Kinder und Jugendliche erleben sexuelle Übergriffe sehr häufig in ihrem sozialen Nah Raum und von Menschen, denen Sie vertrauen und von denen sie Unterstützung, positive Zuwendungen und emotionale und soziale Fürsorge erwarten. Der größte Teil der betroffenen Mädchen und Jungen wird von bekannten Personen missbraucht, die nicht zur Familie gehören. Dies können Bekannte oder Freunde der Familie, aber auch ein Nachbar, Lehrer, Jugendleiter, Trainer, Betreuer, Erzieher, usw. sein.

Die physischen und psychischen Folgen für die Opfer sexueller Gewalt, können lang anhaltend und extrem einschneidend sein. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Formen und Schweregrade, der individuellen Besonderheiten und des unterschiedlichen Erlebens der Betroffenen reagiert das Kind oder der Jugendliche jeweils anders.

Es gibt keine eindeutigen Symptome bei Opfern, die den Rückschluss auf sexuelle Gewalt ermöglichen.  

1.3   Wie kann so etwas passieren?

Man kann einem Menschen nicht ansehen, ob er sexuelle Gewalt ausübt. Oft haben Täter einen tadellosen Ruf und niemand würde Ihnen zutrauen, dass sie sich an Mädchen oder Jungen vergehen.

Es wird oft vermutet, sexuelle Gewalt sei für die Täter ein „einmaliger Ausrutscher“ oder die Tat geschehe aus Versehen. Aber Erwachsene und Kinder spüren den Unterschied zwischen Zärtlichkeit und sexueller Gewalt sehr wohl. Es ist niemanden möglich ein Kind oder einen Jugendlichen aus Versehen zu Missbrauchen. UND: TÄTER GEHEN IN DEN MEISTEN FÄLLEN GEPLANT UND STRATEGISCH VOR.

Viele Täter suchen gezielt den „unverfänglichen“ Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und viele wählen daher in genau die Bereiche, die in einem Sportverein zu finden sind.

Kindern und Jugendlichen werden immer häufiger weniger Werte vermittelt. Sie lernen keine Grenzen kennen, können diese dadurch auch nicht akzeptieren, daher häufen sich Täterschaften unter Kindern und Jugendlichen.

Täter bauen enge Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen auf um ihr Vertrauen zu erwerben. Es wird bewusst die emotionale Abhängigkeit oder Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen ausgenutzt, um Macht über sie zu erlangen. Oft beginnen Täter ihre Übergriffe langsam und in vorsichtigen Schritten, dabei werden nach und nach die persönlichen Grenzen von Mädchen und Jungen überschritten, diese Überschreitungen werden dann als normal benannt.  

Oftmals spüren Betroffene, dass etwas nicht stimmt, sind sich darüber nicht im Klaren, teilweise auch bestürzt, glauben aber sich vielleicht geirrt zu haben und suche die Schuld bei sich selbst. Nach und nach werden Kinder in ein „Gefühlswirrwarr“ aus Scharm, Angst und Schuldgefühlen getrieben, das es erschwert, sich gegen die Täter zur Wehr zu setzen.

Täter versuchen nicht nur die Kinder und Jugendlichen gezielt zu manipulieren, auch die Erwachsenen in dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen, sind hiervon betroffen, oftmals wird durch die Täter viel Energie verwendet um die Wahrnehmung von Eltern, Kolleginnen und Lebenspartnern zu verschleiern, zum Beispiel in dem sie sich als fachlich kompetenten, engagierten und verständnisvollen Menschen präsentieren.

Täter wenden eine Vielzahl von strategischen Mitteln an, um sich selbst vor Entdeckung und Verfolgung zu schützen. Hierdurch stellt der Täter sicher, das selbst wenn sich Betroffene Personen öffnen, die Glaubwürdigkeit des Opfers oft als sehr gering eingeschätzt wird.

Neben individuell wirksamen Faktoren sind es vor allem kulturelle und soziale Bedingungen (z.B. traditionelle Geschlechtsrollen, Mythen über sexuelle Gewalt, Benachteiligung und Diskriminierung etc.), die die Entstehung von sexueller Gewalt begünstigen.  

 

2. Maßnahmen der TSG Bergedorf  

2.1 Einführung von Vertrauenspersonen gegen sexualisierte Gewalt

Die Vertrauensperson soll Ansprechpartner für Fragen der Prävention von sexueller Gewalt sein. Zu ihren Besonderen Aufgaben gehören:

  • Erste Kontaktperson für Betroffene und umgehend fachliche Hilfe vermitteln.
  • Erste Ansprechperson in Verdachtsfällen zu sein und für sachlichen und fachlichen Umgang zu Sorgen.
  • Sich in Fragen der Prävention vor sexueller Gewalt aus- und fortzubilden.
  • Örtliche und regionale Netzwerke gegen sexuelle Gewalt wahrzunehmen und ggf. mitzuarbeiten.
  • Ständiger Kontakt zu amtlichen Stellen in Bergedorf und Wentorf.
  • Durchführung von Fortbildungen

Die Vertrauensperson der TSG Bergedorf: 

Gabriele Scholz
Telefon: 0176/709 77 320
E-Mail: gabriele_scholz@tsg-bergedorf.de

Tobias Münster
Telefon: 0152/535 046 46
Email: tobias_muenster@tsg-bergedorf.de

2.2 Erstellung von Handlungsrichtlinien im Verdachtsfall

Für die Behandlung von Verdachtsfällen wurde durch die TSG Bergedorf Handlungsrichtlinien erstellt, diese wurde erstellt um die Kinder- und Jugendliche der TSG Bergdorf im Falle eines Missbrauchs bestmöglich zu unterstützen und die Mitarbeiter und Übungsleiter zu schützen.  

2.3  Einführung Ehrenkodex zur Prävention sexueller Gewalt

Der Ehrenkodex soll auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen basieren. Ziel des Verhaltenskodexes ist ein möglichst hoher Schutz von Kindern und Jugendlichen, sowie unseren Mitarbeitern vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter  Atmosphäre und  geschlechtsspezifischer  Diskriminierung. Der Verhaltenskodex interpretiert gesetzliche Bestimmungen und beinhaltet selbst auferlegte Pflichten und Ziele zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder und Jugendarbeit der TSG Bergedorf.

Alle Mitarbeiter und Übungsleiter der TSG Bergedorf die im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt sind, müssen den Ehrenkodex der TSG Bergedorf unterzeichnen, zukünftige Mitarbeiter und Übungsleiter unterschreiben diesen mit dem Personalbogen der TSG Bergedorf.

2.4 Vorlage erweitertes Führungszeugnis

Sämtliche Mitarbeiter und Übungsleiter der TSG Bergedorf sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses ist von allen Mitarbeitern und Übungsleitern spätestens 6 Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Personalabteilung vorzulegen. Entscheidungen über eventuelle Konsequenzen bei Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis, werden durch den 1. Vorsitzenden der TSG Bergedorf getroffen. Das erweiterte Führungszeugnis ist alle 2 Jahre vorzulegen.

Ablauf der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. Inhalte:

  • Der §30a Antrag für das erweiterte Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz wird durch die Personalabteilung der TSG Bergedorf ausgestellt und ist bei dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes, des  Mitarbeiters/Übungsleiter abzugeben.
  • Grundsätzlich werden Erstverurteilungen nur dann in ein polizeiliches Führungszeugnis übernommen, wenn das Strafmaß 90 Tagessätze oder drei Monate Freiheitsstrafe übersteigt.
    Abweichend davon wurden jedoch auch schon bislang strafmaßunabhängig bei bestimmten Delikten sämtliche Verurteilungen aufgenommen, und zwar bzgl. der Sexualstraftaten nach den §§ 174-180, 182 des Strafgesetzbuches(StGB). Für das erweiterte Führungszeugnis wird dieser strafmaßunabhängige Katalog nunmehr erweitert um Kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB.

2.5  Schulungen und Informationsveranstaltungen

Halbjährig werden durch die TSG Bergedorf in Zusammenarbeit mit einem Partner Veranstaltungen zum Thema sexualisierte Gewalt im Sport angeboten. Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist Pflicht für jeden Mitarbeiter und Übungsleiter der TSG Bergedorf. Betreuer und Leitung des Zeltlagers in Behrensdorf, nehmen an einer gesonderten Veranstaltung teil, in der gesondert auf den Umgang mit Kindern- und Jugendlichen eingegangen wird.

Die Reihenfolge der Schulung wird wie folgt festgelegt, als erstes nehmen alle Mitarbeiter der TSG Bergedorf, die in der Kinder und Jugendarbeit tätig sind, sowie alle Betreuer und Leiter des Behrensdorf Zeltlagers an den Schulungen teil, die nächsten Schulungen werden von allen Übungsleitern genutzt, die im offenen Ganztag oder Kooperationen mit Schulen eingesetzt sind, parallel hierzu werden alle Übungsleiter der einzelnen Sportsparten geschult. Die Schulungen sollten bis Oktober 2011 abgeschlossen sein. Die Schulung der BehrensdorfBetreuer, findet auf dem Vorbereitungstreffen in Behrensdorf statt.

Schwerpunkte der Schulungen sollen sein:

  • Häufigkeit sexualisierter Gewalt
  • Definition sexualisierter Gewalt
  • Was sagt das Gesetz? §174, §176, §177, §180 StGB
  • Täterinnen und Täter
  • Meine Grenzen und Wertevorstellungen
  • Besonderheiten im Sport  -Prävention/Intervention
  • Hilferufe und Signale  -Maßnahmen in der TSG Bergedorf
  • Wie arbeitet man glaubhaft präventiv
  • Wie kann ich Kinder und Jugendliche stärken   

2.5  Satzung

Die TSG Bergedorf wird in den §2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit und Ehrenamtlichkeit, folgenden Punkt aufnehmen: „Der Verein verpflichtet sich, Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt durchzuführen.“  

 

3. Quellen  

Kinderschutzportal
Westfälische Wilhelms-Universität Zentrum für Lehrerbildung www.schulischeprävention.de

„Schweigen schützt die Falschen“
Sexualisierte Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen LandesSportBund NRW e.V.

Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit
Basisinformationen zum Thema „Sexuelle Gewalt“ Baustein 1
Bayrischer Jugendring

Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit
Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3
Bayrischer Jugendring

Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit
Leitfaden zur Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern  Baustein 4
Bayrischer Jugendring

Prävention sexualisierter Gewalt im Hamburger Sport Herausgeber:
Hamburger Sportjugend im HSB 

Ehrenkodex

für alle Mitarbeiter und Übungsleiter der TSG Bergedorf, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, oder zukünftig tätig sein wollen

Hiermit verspreche ich:  Vorname, Name

  • Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und  jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
  • Ich werde die Eigenart jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten  und seine Persönlichkeitsentwicklung fördern helfen.
  • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung  zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten.
  • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und Kind- und Jugend gerechte Methoden einsetzen.
  • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen  Erwachsenen, gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche  Angebote zu schaffen.
  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei  sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden.
  • Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von  Leistungsmanipulation.
  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alles sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und  Mitbestimmungsmöglichkeiten.
  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen  Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair-Play handeln.  
  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. 

Download der Prävention sexualisierter Gewalt

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