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Ehrenordnung

TSG Bergedorf von 1860 e.V.

Diese Ehrenordnung regelt, wie verdiente Mitglieder, Sportler und ehrenamtlich tätige Mitglieder der TSG besonders geehrt werden können.

Vom Verein können Ehrungen

  • als Dank für langjährige Mitgliedschaft
  • für außergewöhnliche sportliche Leistungen
  • für geleistete ehrenamtliche Mitarbeit
  • mit der Absicht zur Motivation und für weiteres Engagement

durch den Vorstand vorgenommen werden.

Die Ehrungen erfolgen durch die Verleihung von

  • Ehrennadeln in Bronze, Silber, Gold und Diamant
  • einer Ehrenamtsnadel in Bronze, Silber und Gold
  • einem Ehrenpokal
  • einer Leistungsanerkennung in Form einer Gutschrift auf die TSG Sport- und Shoppingcard

1.  Für langjährige Mitgliedschaft verleiht der Verein

  • die bronzene Ehrennadel bei 10 Jahren Mitgliedschaft
  • die silberne Ehrennadel bei 25 Jahren Mitgliedschaft
  • die goldene Ehrennadel bei 40 Jahren Mitgliedschaft
  • die diamantene Nadel bei 50 Jahren Mitgliedschaft
  • einen Ehrenpokal mit Namensgravur bei 60 Jahren Mitgliedschaft und folgend wiederkehrend im Abstand von jeweils 10 Jahren

 

2.  Bei besonderen sportlichen Erfolgen von Einzelleistungen, sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich, erteilt der Verein eine   Leistungsanerkennung in Form einer Gutschrift auf die TSG Sport- und Shoppingcard.  

  • 1.000,00 Euro
    • bei einer Olympia-Teilnahme
  • 500,00 Euro
    • bei einer Weltmeisterschaftsteilnahme
  • 250,00 Euro
    • bei einer Europameisterschaftsteilnahme und einer Platzierung 1-6
    • bei einer Deutschen Meisterschaftsteilnahme und einer Platzierung 1-3
  • 100,00 Euro
    • bei Gewinn einer Norddeutschen Meisterschaft
    • bei einer Europameisterschaftsteilnahme
  • 25,00 Euro
    • bei einer Deutschen Meisterschaftsteilnahme
    • bei einer Teilnahme an einer Norddeutschen Meisterschaft und einer Platzierung 2-6 

Über Erfolge von Mannschaften wird individuell entschieden. 

 

3. Sportler des Jahres

Die Mitglieder des Vereins wählen jährlich auf Vorschlag der Abteilungen und Benennung durch den Vorstand „Sportler des Jahres“ in folgenden Kategorien:

a) Sportlerin des Jahres
b) Sportler des Jahres
c) Mannschaft des Jahres  

3.1. Der Vorstand benennt jährlich auf Vorschlag der Abteilungen eine/n

a)  Trainer/in des Jahres
d) Schiedsrichter/in des Jahres

3.2. Der Vorstand zeichnet jährlich die/den Ehrenamtliche/n und die/den Mitarbeiter/in des Jahres aus. 

 

4. Bei besonderen persönlichen Verdiensten durch langjährige Übernahme einer ehrenamtlichen Funktion, verleiht der Verein

  • für 10-jährige Tätigkeit eine Ehrenamtsnadel in Bronze
  • für 15-jährige Tätigkeit eine Ehrenamtsnadel in Silber
  • für 25-jährige Tätigkeit eine Ehrenamtsnadel in Gold
  • für 35-jährige Tätigkeit und folgend wiederkehrend im Abstand von jeweils 5 Jahren einen Ehrenpokal mit Namensgravur

 

5. Die Ehrenmitgliedschaft wird als höchste Ehrung an Personen verliehen, die sich herausragend um den Verein verdient gemacht haben.

 

6. Zum Ehrenvorsitzenden kann der amtierende Vorstand ehemalige Vorsitzende und stellv. Vorsitzende der Delegiertenversammlung zur Wahl vorgeschlagen.

 

7. Alle Mitglieder können über ihre Abteilung oder über den Vorstand die Ehrung beantragen. Jede Ehrung wird in würdiger und eindrucksvoller Form vorgenommen.

 

8. Ehrungen können aus wichtigem Grund aberkannt werden. 

 

Hamburg, den 26. August 2019

Download der Ehrenordnung

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