Kündigung der Mitgliedschaft
Gemäß den Regelungen besteht die Möglichkeit, zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres auszutreten.
Damit der Austritt gültig ist, muss er spätestens sechs Wochen vor dem entsprechenden Datum schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Diese Frist gilt sowohl für den Austritt aus bestimmten Abteilungen als auch für die Umstellung von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft.